Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der IBYKUS AG für Informationstechnologie am 31. August 2020 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Isthmos Holding AG gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 5,52 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie der Ibykus Aktiengesellschaft für Informationstechnologie festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 04.08.2020:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Isthmos Holding AG, einer Gesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in Eisenach und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 516855, folgenden Beschluss zu fassen:
„Auf die Isthmos Holding AG werden die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Isthmos Holding AG (Hauptaktionärin), derzeit Eisenach, künftig Erfurt, zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 5,52 je auf den Namen lautende Stückaktie der Ibykus Aktiengesellschaft für Informationstechnologie mit einem auf die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,– übertragen.“ (…)
Zielgesellschaft:
IBYKUS AG für Informationstechnologie
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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